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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Halo Solar Arikan (nachfolgend Auftragnehmerin) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber) für alle Lieferungen, Dienstleistungen, Projektierungen und Montagen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Energiemanagementsystemen (wie Energiemanager oder Smart Power Sensoren).

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge der Auftragnehmerin. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die schriftliche Offerte der Auftragnehmerin innerhalb der Gültigkeitsfrist unterzeichnet oder eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post erfolgt.

2. Leistungen der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur fachgerechten und termingerechten Ausführung der im Vertrag spezifizierten Leistungen (z.B. Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, Speichern sowie deren betriebsfertige Montage). Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen vom Angebot, welche die Funktion und Leistung der Anlage nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

3. Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)

  1. 1Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Objekt (Dach, Keller, Elektrohauptverteilung) für die Dauer der Arbeiten ungehindert möglich ist.
  2. 2Der Auftraggeber garantiert, dass das Gebäude und die Dachkonstruktion die statischen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaikanlage erfüllen. Statische Prüfungen sind Sache des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. 3Die Bereitstellung von Strom und Wasser für die Bauausführung ist für die Auftragnehmerin kostenlos zu gewährleisten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen (Anzahlung)

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) gemäss der schriftlichen Offerte. Das standardmässige Zahlungsmodell zur Absicherung der Materialbeschaffung gliedert sich wie folgt:

  1. 1Tranche (Anzahlung): 60% der Gesamtsumme direkt nach Vertragsunterzeichnung vor Materialbestellung.
  2. 2Tranche: 40% der Gesamtsumme nach Lieferung der Hauptkomponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) oder bei Montagebeginn.

Abweichende Vereinbarungen vorbehalten: Die genauen Zahlungsbedingungen, die Höhe der Anzahlung sowie die Aufteilung der Tranchen können je nach Projektgrösse, Projektart und spezifischen Anforderungen von Projekt zu Projekt variieren. Massgeblich sind diesbezüglich ausschliesslich die individuell in der schriftlichen Offerte festgehaltenen Bedingungen. Die Zahlungsfrist beträgt für alle Rechnungen und Teilrechnungen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

5. Liefer- und Montagefristen

Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen festgelegt, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich garantiert wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, schlechte Witterungsverhältnisse (Sicherheitsrisiko bei Dacharbeiten), behördliche Genehmigungsverfahren oder Lieferengpässe der Hersteller begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.

6. Abnahme und Übergabe

Nach Fertigstellung der Installation und erfolgreicher Funktionsprüfung findet die Abnahme statt. Es wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Mit der Unterzeichnung dieses Protokolls oder der Inbetriebnahme gilt die Anlage als abgenommen. Bestehen unwesentliche Mängel, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.

7. Gewährleistung und Garantie

Die Auftragnehmerin gewährt eine gesetzliche Gewährleistung auf die handwerkliche Ausführung gemäss SIA-Normen. Für die installierten Komponenten (z.B. PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher) gelten ausschliesslich die separaten und weitreichenden Produkt- und Leistungsgarantien der jeweiligen Hersteller. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber im Garantiefall bei der Abwicklung mit dem Hersteller.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

9. Haftungsausschluss

Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und absichtliche Schädigung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden (z.B. Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung der Anlage) sowie Schäden durch höhere Gewalt ist vollumfänglich ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin (St. Gallen, Schweiz).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Halo Solar Arikan, Lehnstrasse 66, 9014 St.Gallen